Die Diskussion um die Medienförderung in der Schweiz ist verfahren. Auf der einen Seite stehen die SRG, welche darauf hinweisen, in der heutigen Medienlandschaft eine wichtige und unabhängige Anbieterin von politischer Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung zu sein. Auf der anderen Seite stehen die Verleger und weitere Kreise, die ihrerseits darauf hinweisen, dass die SRG je länger je mehr ein Problem für die Schweizer Presseanbieter darstelle. Sie argumentieren, dass die SRG durch die Konvergenz der Medien immer stärker zur direkten Konkurrenz privater Medienanbieter wird. Daher fordern sie vor allem die Zurückhaltung der SRG im Onlinebereich. Die Initianten der No-Billag Initiative gehen weiter und möchten die Medienabgaben ganz streichen.

Die heutige Diskussion fokussiert fast ausschliesslich auf den Verteilkampf zwischen den heutigen Anbieter medialer Inhalte. Dabei wird vergessen, worauf es schlussendlich ankommt: Auf die Dienstleistung für die Konsumenten und Steuerzahler. Aber was genau soll auf Konsumentenseite staatlich gefördert oder sichergestellt werden? Was ist eigentlich die Rechtfertigung für die massive staatliche Förderung im Medienbereich?

Früher: nützlich, heute: schädlich

Früher war die Förderung direkt aus den hohen Fixkosten der Produktion und Verbreitung von audiovisuellen Inhalten abgeleitet. Ohne die Förderung wäre eine Versorgung der Bewohner mit Radio und Fernsehen kaum möglich gewesen. Die technologischen Entwicklungen in den letzten Jahren haben diese Rechtfertigungen für einen Staatseingriff jedoch eliminiert. Die Fixkosten der Produktion und Verbreitung von Medieninhalten sind massiv gefallen und eine Mehrzahl von technischen Netzwerken ermöglichen den Zugang auf mediale Inhalte unterschiedlichster Herkunft: sei es Presse, Radio, TV oder Web. Durch diese Konvergenz der Medien stehen die unterschiedlichen Formate heute in direkter Konkurrenz. Die durch die asymmetrische Subvention der SRG entstehenden Wettbewerbsverzerrungen beschleunigen die Medienkonzentration und die SRG wird zunehmend selbst zur Bedrohung der Medienvielfalt.

Essenz einer Medienförderung: Die Informationsleistung in der Demokratie

Journalistisch aufbereitete Informationen zu politischen und gesellschaftlichen Anliegen verursachen immer noch hohe Kosten, bleiben aber zentral für das Funktionieren einer Demokratie. Die politische und gesellschaftliche Meinungsbildung hängt stark von einer vielfältigen medialen Berichterstattung ab. Vielfalt stellt sicher, dass unterschiedliche Themen und Meinungen abgebildet werden und sie reduziert den Einfluss von einseitiger und politisch vereinnahmter Berichterstattung. Sie ist also die Hauptingredienz einer Medienpolitik im Dienste der Demokratie. Die Sicherstellung einer Vielfalt von Informationen in der Demokratie kann also durchaus eine Förderung begründen.

Inhalte, nicht Anbieter fördern

Damit wird klar, dass eine mögliche staatliche Förderung auf die Informationsleistung von Medien abzielen muss. Welche Anbieter diese erbringen, ist zweitrangig. Eine Medienförderung sollte konsequent auf die Informationsleistung ausgerichtet sein und muss offen für neue Medienformen und Innovation sein. Dies wird nicht erreicht, wenn heute festgeschrieben wird, welche Anbieter morgen subventioniert werden. Es geht also nicht um konkrete Anbieter sondern um Inhalte.

Hier liegt auch die Herausforderung bei der Organisation der Medienförderung. Wie können Inhalte vielfältig gefördert werden, ohne dass die Subventionsvergabe politisch vereinnahmt wird und die Inhalte selbst durch die Förderung beeinflusst und vereinheitlicht werden.

Aus einem gemeinsamen Gutachten mit Peter Hettich, Universität St. Gallen, und der kreativen Zusammenarbeit mit Reiner Eichenberger, Universität Freiburg, entstand unser Vorschlag zur Neugestaltung der Medienförderung.

Mark Schelker ist Professor für öffentliche Finanzen an der Universität Freiburg.

 

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